Ja, das ist erlaubt. Bei der medizinischen Einrichtung haben Sie ein entsprechendes schriftliches Einverständnis abgegeben. Beim Steuerberater und Rechtsanwalt ergibt sich die Erlaubnis aus dem Gesetz: Da die gesetzliche Schweigepflicht zum Schutz Ihrer Daten bei der VS Berufsausübungsgesellschaft mbH uneingeschränkt und in gleichem Maße wie beim Kunden besteht, ist die Übertragung der Forderung in solchen Fällen vom Gesetzgeber ausdrücklich und sogar ohne Einwilligung des Mandanten für zulässig erklärt worden. Diesen Weg hat auch der Kunde gewählt, um Ihnen den Verwaltungsaufwand einer gesonderten Einwilligungserklärung zu ersparen. Durch die Abtretung der Forderung ist eine Weitergabe der zu der Forderung gehörenden Daten verpflichtend (§ 401 BGB); die Erfüllung dieser Pflicht ist ein berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage erfolgte die Nutzung Ihrer Daten sowie die Einholung der Bonitätsauskunft.
© 2026 VS Berufsausübungsgesellschaft mbH
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Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei und ein Finanzdienstleistungsinstitut in Köln. Unsere Kunden sind Steuerberater, Anwälte und medizinische Einrichtungen. Wir übernehmen für diese das Honorarmanagement.
Ja, das ist erlaubt. Bei der medizinischen Einrichtung haben Sie ein entsprechendes schriftliches Einverständnis abgegeben. Beim Steuerberater und Rechtsanwalt ergibt sich die Erlaubnis aus dem Gesetz: Da die gesetzliche Schweigepflicht zum Schutz Ihrer Daten bei der VS Berufsausübungsgesellschaft uneingeschränkt und in gleichem Maße wie beim Kunden besteht, ist die Übertragung der Forderung in solchen Fällen vom Gesetzgeber ausdrücklich und sogar ohne Einwilligung des Mandanten für zulässig erklärt worden. Diesen Weg hat auch der Kunde gewählt, um Ihnen den Verwaltungsaufwand einer gesonderten Einwilligungserklärung zu ersparen. Durch die Abtretung der Forderung ist eine Weitergabe der zu der Forderung gehörenden Daten verpflichtend (§ 401 BGB); die Erfüllung dieser Pflicht ist ein berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage erfolgte die Nutzung Ihrer Daten sowie die Einholung der Bonitätsauskunft.
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