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Kontakt zur Bafin
Wenn Sie als gehörloser oder hörgeschädigter Bürger Fragen zu den Themen des Bafin-Verbrauchertelefons haben, können Sie unser Gebärdentelefon nutzen.
Das Gebärdentelefon können Sie mittels Videotelefonie im Internet nutzen. So können Sie einfach und direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads bei uns anrufen. Sie benötigen nur ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und einen uneingeschränkten Internetzugang.
Ihr Anliegen können Sie auch alternativ über ein Online-Formular bei der Bafin einreichen.