Ästhetik und Funktion: plastisch-ästhetische Gesichtschirurgie, Kieferchirurgie und Implantologie
Dres. Hilscher und Kollegen
Lernen Sie unsere Praxis und unser engagiertes Team hier besser kennen und nutzen Sie unsere hilfreichen Hinweise.
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Montag von 8.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr
Tel. 0821/259 258-0
Services zum Wohlfühlen
- Wir bieten Behandlungen in Vollnarkose und unter Sedierungen für Sie an, um Ihre Behandlung für Sie leicht zu machen und Ihnen etwaige Ängste zu nehmen.
- Wir informieren jeden Patienten umfassend mündlich und schriftlich im Rahmen eines ausführlichen, gesonderten Beratungstermins vor dem eigentlichen Eingriff über den geplanten Therapieablauf.
- Wir tun alles, um Ihnen auch komplexe Therapieabläufe leicht verständlich und transparent darzustellen, hierfür stehen moderne Kommunikationsmedien zur Verfügung.
- Wir helfen Ihnen gerne mit unserer Kompetenz, die für Sie individuell zugeschnittene, beste Lösung Ihres individuellen gesundheitlichen Problems zu finden.
- Ihre Gesundheit, Ihr Vertrauen und Ihre Zufriedenheit sind unser Anliegen.
- Wir wollen Ihnen eine Atmosphäre bieten, die Ihnen hilft, sich beruhigt und vertrauensvoll in eine chirurgische Behandlung zu begeben.
- Wir sind während unserer gesamten Sprechzeiten ununterbrochen für Sie erreichbar.
- Sie erhalten Anfahrtsskizzen und eine Wegbeschreibung zu uns durch Ihren zuweisenden Hausarzt / Hauszahnarzt oder über unsere Homepage.
- Sehr gerne stehen wir Ihnen zur Klärung erster Fragen und zur Terminabsprachen jederzeit zur Verfügung.
- Wir tun alles, um unsererseits Ihre Behandlung so reibungslos und so angenehm als möglich zu gestalten.
- Abend und Frühtermine möglich
- Wir kooperieren engmaschig mit Ihrem Hausarzt / Hauszahnarzt, um so für Sie ein Netzwerk aus Spezialisten zu schaffen und Ihnen eine kompetente und gut organisierte Betreuung und Behandlung zu gewährleisten.
Unser Team
An unserer Anmeldung begrüßen Sie:

Johanna Kratzer
Mutterschutz

Ramona Reinhardt

Laura Hölzl

Angelika Herzog
In der chirurgischen Assistenz sind für Sie da:

Katrin Obermeier

Daniela Kresin

Elisa Wohlgemuth

Carolin Schmidt

Katharina Brassat

Bettina Hintersberger

Alina Bannert
Zuständig für die Professionelle Zahnreinigung0:

Sabine Bisani

Martina Kistler
Bei Abrechnungsfragen unterstützen Sie:

Sabrina Gutschon

Martina Thaler
Das Ärzteteam:

Dr. med. dent. Ulrike Hilscher
Zahnärztin
Schwerpunkt Funktionsdiagnostik, Kiefergelenk, CMD, Implantatprothetik, Ästhetische Zahnheilkunde
Praxismanagement & Praxisorganisation

Dr. med. Christian Hilscher
Facharzt für Mund-, Kiefer-und Gesichtschirurgie & plastische Operationen

Dr. med. dent. Michael Heinrich
Fachzahnarzt für Oralchirurgie

Michael Grimstein
Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
2001 – 2006: Studium der Zahnmedizin an der Universität Halle-Wittenberg
2006: Staatsexamen Zahnmedizin und Zulassung als Zahnärztin
Beruflicher Werdegang
2006 – 2020: Zahnärztliche Tätigkeit als Sanitätsoffizier (Stabsarzt, Oberstabsarzt) an den Standorten Lagerlechfeld (2006), Fürstenfeldbruck (2007) und München (2007–2020). Sanitätsakademie der Bundeswehr
2015: Promotion zum Dr. med. dent.
2018: Erwerb der Fachkunde DVT
2020:
Beendigung der aktiven Laufbahn als Sanitätsoffizier
Seit 2020
Zahnärztin in der ambulanten Tagesklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und plastische Operationen Dres. Hilscher in Friedberg
Fort- und Weiterbildungen
- FAL Curriculum
- Curriculum Ästhetische Zahnheilkunde
- Curriculum Kinderzahnheilkunde
- Lachgas
- Zertifizierter Tätigkeitsschwerpunkt FAL (Funktionsanalyse, Kiefergelenkerkrankungen)
- Zertifizierter Tätigkeitsschwerpunkt Ästhetische Zahnheilkunde (DGÄZ)
1997: Staatsexamen Medizin
1997 - 2001: Studium der Zahnmedizin an der Universität Ulm
2001: Staatsexamen Zahnmedizin
1997: Zulassung als Arzt
2001: Zulassung als Zahnarzt
Fachgebiete
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, plastische Operationen
Beruflicher Werdegang
2001 - 2005: Weiterbildung zum "Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie" an der Universität Ulm, dem Bundeswehrkrankenhaus Ulm und dem Klinikum Konstanz
2005: Anerkennung "Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie"
2005 - 2009: Tätigkeit als Oberarzt an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Weiterbildung "Plastische Operationen"
2009: Anerkennung "Plastische Operationen"
2010: Eröffnung der Tagesklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und plastische Operationen Dr. med. Christian Hilscher
Erwerb der Fachkunde DVT (digitale Volumentomographie) 2007 (erster Fachkundekurs DVT/ 3-D-Diagnostik Bayerns)
Mitglied der DGMKG (Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie), der DGZI (Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie) und des ITI (International Team for Implantology)
Gründungsmitglied des "Camlog Circle of Competence"
Nominierung zum "Bayerischen Gesundheitspreis 2011"
Weiterbildungsermächtigung für Oralchirurgie, Ausbildung von Fachzahnärzten für Oralchirurgie
Gründung des "Zahnärztlichen und Ärztlichen Weiterbildungszentrums Friedberg" und des "Weiterbildungszentrums für Implantologie und Implantatdiagnostik" im Jahr 2011
Regelmäßige Durchführung vielfältiger Weiterbildungskurse für Ärzte und Zahnärzte, Durchführung von Kursen zum Erwerb der Fachkunde DVT, deutschlandweite umfangreiche Referententätigkeit
2008: Staatsexamen Zahnmedizin
2008: Zulassung als Zahnarzt
Fachgebiet
Oralchirurgie
2008 - 2009: sechsmonatige ehrenamtliche Tätigkeit als Zahnarzt in Dakar, Senegal
ab 2009: Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie
2011: ehrenamtlicher Einsatz bei Mercy Ships in Sierra Leone
2013: Anerkennung „Fachzahnarzt Oralchirurgie“
2015: Auslandsaufenthalt in Malawi
2018: Erwerb der Fachkunde DVT
seit 2016: Oralchirurg in der ambulanten Tagesklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und plastische Operationen Dr. Hilscher in Friedberg
2013: Staatsexamen Zahnmedizin
2013 - 2018: Studium der Humanmedizin an der Universitätsklinik Würzburg
2018: Staatsexamen Medizin
2013: Zulassung als Zahnarzt
2018: Zulassung als Arzt
Fachgebiet
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
2019 - 2024: Weiterbildung zum „Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie“ an der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie des Städtischen Klinikums Karlsruhe sowie im MVZ Zahn-, Mund-, Kieferheilkunde des Städtischen Klinikums Karlsruhe
2023: Anerkennung „Fachzahnarzt Oralchirurgie“
2024: Anerkennung „Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie“
2021: Erwerb der Fachkunde DVT
2023: Zertifizierter Anwender für ästhetische Botulinum- und Filler-Therapie (Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinum- und Filler-Therapie e.V.)
seit 2024: Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg in der ambulanten Tagesklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und plastische Operationen Dr. Hilscher in Friedberg
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG)
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Botulinum- und Filler-Therapie e.V. (DGBT)
Schwerpunkte

Implantologie
Präimplantologie
Zahnärztliche Chirurgie
Plastische und Hautchirurgie
Röntgen
Hygiene
Sedierung & Narkose
Implantologie
Dr. Hilscher ist Mitglied der DGMKG (Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie), der DGZI (Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Implantologie) und des ITI (International Team for Implantology).
Philosophie Der Weg zu erfolgreichen implantologischen Versorgungen setzt sich zusammen aus der chirurgischen Erfahrung Ihres Behandlers, einer fundierten und - in unserem Fall - langjährigen chirurgischen Ausbildung und der notwendigen technisch apparativen und hygienischen Ausstattung, um Behandlungen nach aktuellsten Richtlinien und Therapieempfehlungen durchzuführen.
Ebenso spielt Ihr Vertrauen in Ihren Chirurgen, sowie in die Therapie und die von Ihnen gewählte Behandlungseinrichtung eine sehr wichtige Rolle für Ihre Zufriedenheit.
Individuelle Therapie für individuelle Anforderungen
Jeder Patient ist individuell unterschiedlich. Genauso unterschiedlich sind die Voraussetzungen, die jeder Patient mitbringt sowie seine ganz eigenen Therapiewünsche. Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen nach eingehender und ausführlicher Beratung und Analyse Ihrer persönlichen Situation die für Sie beste Lösung.
Hand in Hand
Alles aus einer Hand? Oder lieber Hand in Hand!
Wir haben uns auf den Schwerpunkt der Chirurgie spezialisiert, um Ihnen für den chirurgischen Teil der implantologischen Therapie einen höchstmöglichen Standard zu bieten. Damit erweitern wir das Behandlungsspektrum Ihres überweisenden Zahnarztes, um Ihnen gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt eine Behandlung auf höchstem Niveau, sowohl bei der Chirurgie (die wir durchführen) als auch der prothetischen Versorgung der Implantate (die Ihr Hauszahnarzt vornimmt) zu gewährleisten.
So ist unsere Philosophie: die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen und mit Ihrem Zahnarzt, um für Sie ein individuelles und bestmöglichstes Ergebnis zu erzielen - Hand in Hand!
Eine der Grundvoraussetzungen für eine fundierte Beratung und Erstellung eines individuell an Ihre Anforderungen ausgerichtetes Therapiekonzept ist eine exakte, präzise und ausführliche Diagnostik und Analyse.
Ein heute nicht mehr aus der Implantologie wegzudenkendes Instrument hierfür ist die Digitale Volumentomographie (DVT).
Wir bieten Ihnen bei uns ein DVT-Gerät mit einem der derzeit größten Volumen bei gleichzeitig niedrigsten Strahlendosen und präziser Darstellung.
Wir verfügen über eine moderne, digitale konventionelle (2D) und dreidimensionale Röntgendiagnostik mittels DVT (Auflösung von 0,08 bis 0,2 mm Voxel, Bildgröße bis 24 x 19 cm), sowie eine verwacklungsfreie, exakte 3D-Diagnostik mittels eines Gerätes, in dem Sie ganz entspannt sitzen können ohne sich beengt zu fühlen.
Möglichkeiten der dreidimensionalen DVT-Untersuchung:
Darstellung des Knochenangebotes, Darstellung von Nervenverläufen, virtuelle Implantatplanung, präzise Analyse und plastische bildliche Darstellung für das Aufklärungsgespräch. Ebenso wird hierdurch die navigierte Implantation als modernstes, sicherstes und schonendstes Verfahren der dentalen Implantologie möglich, womit sich auch besonders schwierige oder komplexe Fälle lösen lassen.
plastische und Hautchirurgie
Behandlung von ästhetisch störenden Gesichtsfalten mit Botox und Fillern (Hyaluronsäure)
Präimplantologische Maßnahmen
Bei der Zahnentfernung ist es zunächst sehr wichtig, diese so schonend als möglich zu gestalten und dabei weder den Knochen das Zahnfaches noch die umgebenden Weichgewebe zu beschädigen.
Bei solchen Fällen kommen bei uns in jedem Fall spezielle Instrumente oder auch ein Piezotom (ein ultraschallangetriebenes, gewebeschonendes Gerät) zum Einsatz, um eine maximal gewebeschonende Zahnentfernung zu gewährleisten.
Somit lassen sich bestmögliche Ausgangsvoraussetzungen für die spätere implantologische Versorgung schaffen.
Zahnärztliche Chirurgie
Eingriffsräume:digitales Hygienemanagement, Orientierung an den Hygieneleitlinien von RKI und LGL Bayern, modernste Ausstattung
Einsatz eines hochauflösenden OP-Mikroskops in der zahnärztlichen Chirurgie & Endodontie:
Auch in der zahnärztlichen Chirurgie und Endodontie (z.B. bei Wurzelspitzenresektionen) gelten für uns höchste Standards; hier kommt - ebenso wie in der plastisch-ästhetischen Chirurgie und auch der Parodontalchirurgie - ein hochauflösendes OP-Mikroskop (Firma Zeiss) zum Einsatz.
Entfernung von Weisheitszähnen
Ein sehr häufiger Eingriff im Rahmen der zahnärztlichen Chirurgie ist die Entfernung von Weisheitszähnen. Als Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgische Einrichtung erwartet Sie auch bei diesem sehr oft vorgenommenen Eingriff bei uns unser allgegenwärtiger, sehr hoher Standard sowohl in der chirurgischen Durchführung als auch bei der Diagnostik und in der Hygiene.
Gerade in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie verfügen wir über ein hohes Maß an Erfahrung auch bei der Behandlung von komplexen Fällen und der Entfernung von kompliziert verlagerten Weisheitszähnen (z.B. bei Zähnen mit direkter Nachbarschaftsbeziehung zu den Unterkiefernerven oder bei in die Kieferhöhle verlagerten Weisheitszähnen).
Die Entfernung von Weisheitszähnen ist bei uns in lokaler Anästhesie, in Analgosedierung oder auch in Vollnarkose möglich.
Wurzelspitzenresektionen / Endodontie
Endodontische Maßnahmen ("Wurzelbehandlungen") stellen in der Zahnmedizin immer den Versuch dar, einen marktoten, "abgestorbenen" Zahn noch zu erhalten. Da das Wurzelkanalsystem der Zähne sehr fein ist, die Wurzelkanäle oft sehr kleine Querverzweigungen im Bereich der Wurzelspitzen aufweisen, oft mehrere Kanäle in einer Wurzel befindlich sind und zudem die Wurzeln an sich sehr gekrümmt verlaufen können, kommt es selbst nach bestmöglicher Wurzelbehandlung durch Ihren Zahnarzt oft zu chronischen und akuten Entzündungen im Bereich der Wurzelspitzen.
Verlaufen diese Entzündungen über einen längeren Zeitraum zunächst unbemerkt, kommt es zur Bildung von entzündlich bedingten Zysten im Bereich der Kiefer. Da einerseits auch inapparente Entzündungsherde im Kieferbereich der Allgemeingesundheit abträglich sein können und andererseits diese Prozesse nur mit chirurgischen Maßnahmen aufzuhalten sind, wird in solchen Fällen eine Resektion der Wurzelspitzen notwendig. Hiermit realisiert man die letzte Möglichkeit, den betroffenen Zahn doch noch zu erhalten und saniert gleichzeitig den Entzündungsherd im Kieferknochen.
Da das Wurzelkanalsystem eines Zahnes so fein ist, dass es mit bloßem Auge nicht ausreichend dargestellt werden kann, führen wir Wurzelspitzenresektionen ausschließlich unter Verwendung eines hochauflösenden OP-Mikroskops durch.
Mikroskopisch unterstützt ist es so möglich, sämtliche Kanäle der Zahnwurzel darzustellen und mit sehr feinen, speziellen Mikroinstrumenten aufzuarbeiten und im Anschluss daran retrograd (von Wurzelspitzenwärts) abzufüllen.
Einsatz eines hochauflösenden OP-Mikroskops bei einer Wurzelspitzenresektion mit retrograder Füllung des WurzelkanalsystemsChirurgische Zahnsanierungen
Zahnentfernungen aller Art, ob "einfach" oder auch "komplex", ob in lokaler Anästhesie, in Analgosedierung oder auch in Vollnarkose gehören selbstverständlich auch zu unserem Spektrum. Auch hier ist unser hoher Behandlungsstandard eine Selbstverständlichkeit.
Behandlung in Sedierung & in Vollnarkose (ITN)
Da wir als Fachärzte für MKG-Chirurgie neben unserer zahnärztlichen Approbation auch über eine ärztliche Approbation verfügen und eine fachärztliche universitäre Ausbildung erhalten haben, können wir Ihnen auch Behandlungen in Sedierung anbieten.
Eine Sedierung (auch als "Dämmerschlaf" bekannt) führt zu einer Anxyolyse (das heißt, die Sedierung wirkt angstlösend). Chirurgische Eingriffe werden hierdurch als weniger gravierend empfunden.
Die Sedierung kann mit oralen (Tabletten) oder intravenösen Sedativa (Infusion über eine Vene) durchgeführt werden. Bei intravenösen Sedierungen führen wir eine perioperative -obligate- Kreislaufüberwachung durch und die Patienten werden zudem postoperativ überwacht.
Patienten, die eine Sedierung erhalten, müssen präoperativ 6 Stunden nüchtern bleiben, 2 Stunden vor Sedierungsbeginn ist noch ein Glas Wasser oder fettfreie Flüssigkeit erlaubt (hier gelten die selben Vorschriften wie beim präoperativen Verhalten vor Vollnarkosen).
In Sedierung behandelte Patienten sind nicht fahrtüchtig und benötigen eine Betreuungsperson, welche sie in unserer ambulanten Tagesklinik nach dem Eingriff abholt und in den ersten postoperativen Stunden für den Patienten da ist.
Im Gegensatz zu einer Sedierung, dem sogenannten "Dämmerschlaf" sind die Patienten bei einer Vollnarkose völlig ohne Bewusstsein.
Vollnarkosen können nur von einem Facharzt für Anästhesie durchgeführt werden.
Narkosen werden in unserer Tagesklinik von Herrn Dr. Georg Maier (siehe bitte auch "Team") durchgeführt. Hierbei steht Herrn Dr. Maier immer ein examinierter Krankenpfleger/ examinierter Rettungsassistent zur Seite, um somit einen sicheren und reibungslosen Ablauf der Narkose und der postoperativen Überwachung zu gewährleisten.
Zur Durchführung der Narkose stehen hierbei modernste und neueste Narkosegerätschaften zur Verfügung, die Ausstattung unseres Operationssaales, des gesamten Operationstraktes und unserer postoperativen Überwachung entsprechen hierbei allen klinischen Vorschriften und Standards.
3D-Röntgendiagnostik / DVT

Wir bieten Ihnen digitale Volumentomographie auf dem neuesten Stand der Technik.
Unsere DVT (Digitale Volumen Tomographie) ermöglicht eine strahlungsarme Schnittbilddiagnostik des gesamten Gesichtsschädels mit einem maximalen Field of View (Betrachtungsfeld) von 24 x19 cm.
Je nach Indikation sind natürlich auch kleinere Betrachtungsfelder bis hin zur Einzeldarstellung einzelner Zähne möglich, um so im Rahmen der Röntgenverordnung (RöV) je nach Bedarf die maximale Information bei gleichzeitig niedrigsten Strahlendosen zu gewährleisten.
Höchste Genauigkeit erzielen wir hierbei auch durch eine sehr niedrige Auflösung (0.08 bis 0,2 Voxel).
Eine digitale Volumentomographie bietet eine exakte knöcherne Diagnostik bei allen Fragestellungen der MKG, HNO und Implantologie.
Sie ist somit eine hervorragende Untersuchungstechnik bei Frakturen des Schädels, für die Diagnostik von knöchernen Veränderungen im Bereich der Kiefer und des Gesichtsschädels und für die Untersuchung der (Nasen-)Nebenhöhlen.
Im Rahmen der Planung von implantologischen Eingriffen ist die digitale Volumentomographie heutzutage ein nahezu unerlässliches diagnostisches und planerisches Hilfsmittel geworden.
Auch im Vergleich zu einer "herkömmlichen" CT-Untersuchung bietet die digitale Volumentomographie deutliche Vorteile: sie ermöglicht eine wesentlich geringere Störung durch Metallartefakte (also eine Bildstörung durch Metall im Bereich der Kiefer, z.B. Kronen, Brücken und Amalgamfüllungen) bei gleichzeitiger deutlich geringerer Strahlendosis.

Zwar sind DVT-Geräte wie das unsere heutzutage unerlässliche Hilfsmittel für exakteste und strahlungsarme Diagnostik geworden, trotzdem sind sie aufgrund der hohen Investitionskosten und aufgrund der Tatsache, dass sie nicht von jedem Arzt betrieben werden dürfen und deren Betrieb auch den Erwerb spezieller Fachkundenachweise erfordert, noch wenig verbreitet.
Auch hier erweitern wir für Sie das Spektrum Ihrer Ärzte zu Ihrem Vorteil: Ihr Arzt oder Zahnarzt kann Sie jederzeit bei uns zur Anfertigung einer digitalen Volumentomographie vorstellen. Der Datensatz der Tomographie wird zusammen mit einem Betrachtungsprogramm auf einen Datenträger exportiert und Ihnen ausgehändigt. Sie selbst oder jeder Ihrer Ärzte kann dann leicht die Aufnahme auf einem PC begutachten.

Erwerb der Fachkunde zum Betrieb eines Röntgengerätes für die digitale Volumentomographie (DVT)
Im Rahmen unseres "Zahnärztlichen und Ärztlichen Weiterbildungszentrums Friedberg" und unseres "Weiterbildungszentrums für Implantologie und Implantatdiagnostik" bieten wir auch Kurse an, in welchen der Erwerb der Fachkunde DVT bei uns ermöglicht wird.
Bitte beachten Sie hierfür auch die entsprechenden Kursankündigungen oder kontaktieren Sie uns bei Interesse. Wir senden Ihnen gerne die entsprechenden Anmeldeunterlagen zu.
DVT Fachkundekurse für Neuanwender – erstes Halbjahr 2012 (PDF)
DVT Fachkundekurs – zweites Halbjahr 2012 (PDF)

Hygiene

Hygieneraum, Ende der Sterilgut-Kette mit steriler geschlossener Lagerung
modernste Hygieneeinrichtungen:
komplett digitales Hygiene- & Sterilgutmanagement mit lückenloser digitaler Dokumentation gewährt höchste Standards für Ihre Sicherheit und hygienisch optimaler Behandlung.

modernes Hygienemanagement:
Hygieneraum, Beginn der Sterilgut-Kette
Patientenschleuse:
Umkleidebereich für Patienten, Einschleusung in den OP-Bereich
Personaleinschleusung:
streng getrennte reine / "unreine" Bereiche und Zonen
Klasse I-OP:Reinluftfilteranlage, digitales Sterilgutmanagement; modernste chirurgische Geräte, modernstes Narkosegerät für höchste Standards in der Behandlung
Aufwachraum:postoperative Überwachung

Nominierung zum Bayerischen Gesundheitspreis 2011:
Unser Engagement für höchste hygienische Standards in unserer Praxis und ambulanten Tagesklinik sowie deren komplett digitale Kontrolle und Dokumentation wurde 2011 mit der Nominierung für den Bayerischen Gesundheitspreis 2011 belohnt.
Behandlung in Sedierung und Narkose
Eine Sedierung führt zu einer Anxyolyse (das heißt, die Sedierung wirkt angstlösend). Chirurgische Eingriffe werden hierdurch als weniger gravierend empfunden.
Die Sedierung kann mit oralen Sedativa (Tabletten) oder über die Atmung per Lachgas durchgeführt werden. Dabei wird der Patient während des Eingriffs kreislaufüberwacht. Über die notwendigen Voraussetzungen klärt sie der Arzt individuell vor dem Eingriff auf.
Lachgas bewirkt eine innere Ruhe, entspannt den Patienten und minimiert den Würgereiz. Besonders für Kinder ist diese sichere und effiziente Sedierungsform eine Möglichkeit um Ängste zu überwinden und eine positive Erfahrung zu erreichen. Lachgas ist die einzige Sedierungsmethode, die keine Nachwirkungen aufweist. Bereits 10 Minuten nach der Behandlung ist das Gas ganz abgeatmet und man wieder vollständig bei Sinnen.
Narkosen werden in unserer Tagesklinik von Herrn Dr. Georg Maier (siehe bitte auch "Team") durchgeführt. Hierbei steht Herrn Dr. Maier immer ein examinierter Krankenpfleger / examinierter Rettungsassistent zur Seite, um somit einen sicheren und reibungslosen Ablauf der Narkose und der postoperativen Überwachung zu gewährleisten.
Zur Durchführung der Narkose stehen hierbei modernste und neueste Narkosegerätschaften zur Verfügung, die Ausstattung unseres Operationssaales, des gesamten Operationstraktes und unserer postoperativen Überwachung entsprechen hierbei allen klinischen Vorschriften und Standards.
Leistungen
- Individualprophylaxe für Kinder
- Professionelle Zahnreinigung (PZR)
- Allgemeinanästhesie
- Analgosedierung
- Lachgas
- Lokalanästhesie
- Prämedikation
- Bone-spreading
- Geweberegeneration
- Guided Tissue Regeneration (GTR) - Knochenaufbau
- Guided Bone Regeneration (GBR) - Piezosurgery
- Sinuslift (int. / ext.)
- Weisheitszahnentfernungen
- Wurzelspitzenresektionen
- Abendsprechstunde
- Schnarchtherapie
- 3D-Röntgen
- Airflow-Geräte
- Digitales Röntgen
- Intraorale Kamera
- Lachgassedierung
- Funktionsanalyse
- Gnathologie
- Kiefergelenkbehandlung
- Kaufunktionsstörungen
- Fortbildungszentrum Implantologie & 3D-Implantatdiagnostik
- Gesamtsanierungen
- Implantologie
- Kinder- und Jugendzahnheilkunde
- Keramikimplantate
- Plastische Chirurgie
- Präprothetische Chirurgie
- Risikopatienten
- Schienenbehandlung
- Traumatologie
- Kassenzulassung (GKV)
- Privat (PKV)
- Anästhesisten
- Dermatologie
- HNO
- Kardiologen
- Kieferorthopäden
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen
- Oralchirurgen
- Physiotherapeuten
- Schlafzentren
Infos
Zahnärztliches und Ärztliches Weiterbildungszentrum Friedberg

Erwerb der Fachkunde zum Betrieb eines Röntgengerätes für die digitale Volumentomographie (DVT)
Im Rahmen unseres "Zahnärztlichen und Ärztlichen Weiterbildungszentrums Friedberg" und unseres "Weiterbildungszentrums für Implantologie und Implantatdiagnostik" bieten wir auch Kurse an, in welchen der Erwerb der Fachkunde DVT bei uns ermöglicht wird.
Bitte beachten Sie hierfür auch die entsprechenden Kursankündigen oder kontaktieren Sie uns bei Interesse. Wir senden Ihnen gerne die Anmeldeunterlagen auch per Post oder E-Mail zu.
Unsere ambulante Tagesklinik in der Presse
FA Januar 2012
Bericht über unser digitales Hygienemanagement und unsere Nominierung zum Bayerischen Gesundheitspreis – Praxis Hilscher Zeitung (PDF, 2,3 MB)
Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen
Damit Ihr Besuch in unserer Praxis reibungslos abläuft, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.
Ambulante Operationen
Als Ambulante Tagesklinik für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie, plastische Operationen & Implantologie verfügen wir über einen vollwertigen OP-Trakt mit entsprechender Reinluftanlage (DIN 1946/4) der die entsprechenden Vorgaben und Leitlinien des RKI und des LGL Bayern erfüllt.
Leistungen und Überweisung
Als Praxisklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und plastische Operationen verfügen wir sowohl über eine ärztliche als auch eine zahnärztliche Zulassung.
Dementsprechend bieten wir Ihnen auch zahlreiche Leistungen aus dem ärztlichen und dem zahnärztlichen Bereich. Weil der Gesetzgeber die Kassengebühr für GKV Patienten abgeschafft hat, müssen Sie sich über diese Gebühr keinerlei Gedanken mehr machen. Aufgrund unserer doppelten Approbation erbringen wir ärztliche und zahnärztliche Leistungen, diese werden dementsprechend fallbezogen liquidiert. Da wir eine Facharztpraxis sind, freuen wir uns über eine Überweisung Ihres Haus- oder Facharztes oder Ihres Zahnarztes.
Machen Sie sich aber darüber keine Gedanken: Kommen Sie einfach in unsere Praxis und unser Team kümmert sich selbstverständlich auch um diese Thematik und organisiert alles notwendige für Sie!
Gerne können Sie natürlich auch jederzeit schon im Vorfeld entsprechende telefonische Informationen bei uns einholen.
Zuweiser-Formular
Ein Formular zur Übermittlung von Informationen an uns inklusive Terminfeld und Wegbeschreibung
Überweiser-Formular (PDF)
News
Die Basis für gesunde Zähne wird bereits in den ersten Lebensmonaten gelegt. Doch viele Eltern sind unsicher, wann Zahnpflege beginnen sollte und worauf es in den verschiedenen Entwicklungsphasen ankommt. Die Informationsstelle für Kariesprophylaxe (IfK) klärt auf.
Früh anfangen lohnt sich
Zahnpflege beginnt nicht erst mit dem ersten Zahn. Bereits im Säuglingsalter kann die Mundpflege in die tägliche Körperpflege integriert werden – etwa durch das sanfte Reinigen oder Massieren des Kiefers mit einem Waschlappen oder Fingerling. „Kinder gewöhnen sich so früh an die tägliche Mundpflege und erleben sie ganz selbstverständlich als Teil ihres Alltags“, erklärt Anastasia Wachtel, Beirätin der IfK und Fachzahnärztin für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf. Auch die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollten Eltern wahrnehmen. Diese sind seit 2026 im gelben U-Heft dokumentiert und helfen dabei, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.
Sobald der erste Milchzahn durchbricht, sollte zweimal täglich mit einer reiskorngroßen Menge fluoridhaltiger Kinderzahnpasta mit 1.000 ppm geputzt werden. Erhält das Kind Vitamin-D-Tabletten mit Fluoridzusatz, empfiehlt sich bis zum ersten Geburtstag eine fluoridfreie Zahnpasta. Dabei dürfen Kinder die Zahnbürste zunächst spielerisch kennenlernen und selbst ausprobieren – gründlich nachputzen sollten Eltern jedoch immer.
Spielerisch lernen und gemeinsam üben
Im Kindergartenalter entwickeln Kinder zunehmend Freude daran, ihre Zähne selbst zu putzen. Bewährt hat sich dabei die sogenannte KAI-Systematik: zuerst die Kauflächen, dann die Außenflächen in kreisenden Bewegungen und schließlich die Innenflächen von Rot nach Weiß ausfegen. Verwendet wird ab zwei Jahren zweimal täglich eine erbsengroße Menge Kinderzahnpasta mit 1.000 ppm Fluorid. „Eltern sollten ihre Kinder beim Zähneputzen begleiten und bis etwa zum achten Lebensjahr nachputzen – also ungefähr so lange, bis das Kind flüssig schreiben kann“, so Wachtel.
Auch die Reinigung der Zahnzwischenräume gewinnt früh an Bedeutung. Sobald die Zähne eng beieinanderstehen, meist ab einem Alter von zwei bis drei Jahren, sollte einmal täglich Zahnseide verwendet werden. Kindgerechte Zahnseidehalter können die Anwendung erleichtern.
Motivation spielt dabei eine entscheidende Rolle. Gemeinsames Zähneputzen, feste Rituale und Eltern als Vorbilder helfen vielen Kindern, die tägliche Zahnpflege positiv wahrzunehmen. Auch spielerische Elemente wie Lieder, Bücher, Apps oder das Lieblingskuscheltier können unterstützen. Manche Kinder lassen sich motivieren, wenn sie ihre Zahnbürste selbst aussuchen dürfen oder das Putzen einmal an einem ungewöhnlichen Ort wie auf dem Sofa oder im Bett stattfindet. Lob und kleine Erfolgserlebnisse fördern zusätzlich die Freude an der Zahnpflege.
Besondere Aufmerksamkeit bei bleibenden Zähnen
Mit dem Durchbruch der bleibenden Zähne verändert sich auch die Zahnpflege. Dann sollte auf eine Junior- oder Erwachsenenzahnpasta mit 1.450 ppm Fluorid umgestellt werden. Weiterhin gilt: Mindestens zweimal täglich gründlich putzen und die Zahnzwischenräume reinigen. Gerade die neu durchbrechenden Backenzähne im hinteren Mundbereich sind oft schwer erreichbar und benötigen besondere Aufmerksamkeit. Diese lassen sich besonders gut erreichen, indem die Kinder dort quer putzen. Tragen Kinder oder Jugendliche eine Zahnspange, ist eine individuell angepasste Zahnpflege besonders wichtig. Spezielle Bürsten oder Mundspüllösungen unterstützen dabei, Beläge rund um Brackets und Drähte gründlich zu entfernen.
„Eine gute Mundhygiene von klein auf schafft die Grundlage dafür, dass Kinder auch im Erwachsenenalter gesunde Zähne behalten“, betont Wachtel. Regelmäßige Zahnpflege, Fluoride, zahngesunde Ernährung und zahnärztliche Kontrollen bleiben dabei die wichtigsten Bausteine der Kariesvorbeugung.
Kaum ein Wirkstoff polarisiert im Internet so stark wie Fluorid. In sozialen Netzwerken kursieren Behauptungen über angebliche Gesundheitsrisiken, Vergiftungen und sogar verminderte Intelligenz. Die Wissenschaft widerspricht diesen Aussagen klar.
Fluorid ist seit Jahrzehnten ein unverzichtbarer Wirkstoff gegen Karies. Laut Bundeszahnärztekammer bildet es neben dem täglichen Zähneputzen das Fundament der modernen Kariesprophylaxe. Der Rückgang von Karies in den letzten zwei Jahrzehnten ist maßgeblich dem breiten Einsatz von Fluoriden zu verdanken. „Zwischen wissenschaftlichen Fakten und den Behauptungen im Netz klafft eine riesige Lücke. Bedenklich viele Unwahrheiten über Fluorid verunsichern Verbraucher zunehmend“, sagt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V.
Gezielter Schutz für die Zähne
Früher glaubten Forscher, Fluorid wirke vor allem während der Zahnentwicklung im Körper. Heute weiß man: Entscheidend ist die Wirkung an der Zahnoberfläche. Fluorid stärkt den Zahnschmelz gegen Säureangriffe, fördert dessen natürliche Remineralisierung und hemmt säurebildende Bakterien. Das Kariesrisiko sinkt nachweislich. Die wichtigste Fluoridquelle ist Zahnpasta. Zahnärzte und Kinderärzte empfehlen ab dem ersten Zahn zwei Mal täglich eine reiskorngroße Menge fluoridhaltiger Kinderzahnpasta bis zum 2. Lebensjahr, danach zwei Mal täglich eine erbsengroße Menge fluoridhaltiger Kinderzahnpasta bis zum 6. Lebensjahr. Ab dem 6. Geburtstag kann dann zwei Mal täglich mit einer Erwachsenenzahncreme geputzt werden.
Fluoridversorgung in Deutschland
Entgegen vielen Behauptungen müssen Menschen Fluorid nicht über Nahrungsergänzungsmittel aufnehmen. Es ist kein essenzieller Nährstoff. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät von der zusätzlichen Fluorid-Einnahme ab, bewertet allerdings die Verwendung von fluoridiertem Speisesalz als sinnvolle Maßnahme zur Kariesprophylaxe.
Fluorid kommt in kleinen Mengen in Lebensmitteln wie Fisch, Mineralwasser und Tee vor – auch Matcha zählt dazu. Fluoridiertes Speisesalz ist seit 1991 im Handel.
Zu viel Fluorid?
Eine Überdosierung ist im Alltag kaum möglich. Wie bei vielen Stoffen gilt: Die Dosis macht das Gift. Eine dauerhaft überhöhte Aufnahme von Fluorid kann während der Zahnentwicklung bei Kindern zu Dentalfluorosen führen. Erkennbar an kleinen weißen Flecken auf den Zähnen. Daher gelten in Deutschland klare Empfehlungen zur Anwendung fluoridhaltiger Zahnpasta bei Kindern. „Fluorid ist kein Trend, sondern Wissenschaft. Es reduziert das Kariesrisiko signifikant und gehört zu den am besten untersuchten Wirkstoffen der Zahnmedizin“, erklärt Prof. Dr. Stefan Zimmer, Leiter der Abteilung für Zahnerhaltung und Präventive Zahnmedizin an der Universität Witten/Herdecke.
Fluorid im Trinkwasser
In Deutschland wird Trinkwasser nicht künstlich fluoridiert. Der natürliche Fluoridgehalt liegt im Schnitt bei 0,1 Milligramm pro Liter. Über 90 Prozent der Proben enthalten weniger als 0,3 Milligramm pro Liter – weit unter dem gesetzlichen Grenzwert von 1,5 Milligramm. Auch Mineralwasser unterliegt strengen Vorgaben: Es darf maximal 5 Milligramm Fluorid pro Liter enthalten.
Beeinträchtigung der Intelligenz?
Im Internet wird oft behauptet, Fluorid schade der geistigen Entwicklung von Kindern. Grundlage sind Beobachtungsstudien aus Ländern mit sehr hohen natürlichen Fluoridkonzentrationen im Trinkwasser. Das BfR und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) haben diese Daten geprüft. Ihr Fazit: Die Studien reichen nicht aus, um einen Zusammenhang zwischen Fluorid und kognitiven Beeinträchtigungen zu belegen. „Umgekehrt gibt es eine neue Studie, in der Jugendliche bessere Ergebnisse beim Lesen und Rechnen aufweisen, wenn die Fluoridzufuhr gesichert ist“, erklärt Dirk Kropp.
Wissenschaft statt Panik
Die Fakten sind eindeutig: Fluorid schützt wirksam vor Karies und gehört zu den bestuntersuchten Substanzen der Zahnmedizin. „Verbraucher sollten sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren, nicht an fragwürdigen Schlagzeilen aus sozialen Medien“, betont Dirk Kropp. „Wer zweimal täglich mit fluoridhaltiger Zahnpasta putzt, tut das Beste für gesunde Zähne.
Seit über 50 Jahren bildet das Zentrum für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde am Universitätsklinikum Gießen erfolgreich Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) aus. Das Jubiläum steht nicht nur für Tradition und Kontinuität, sondern auch für den tiefgreifenden Wandel eines vielseitigen Gesundheitsberufs.
1976 startete der erste Ausbildungsjahrgang. Vier junge Frauen begannen die damals noch zweijährige Ausbildung zu einem Beruf, der zu dieser Zeit noch "Zahnarzthelferin" hieß.
Ein Beruf im Wandel der Zeit
Die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten hat sich in den vergangenen fünf Jahrzehnten erheblich weiterentwickelt. Während früher vor allem Assistenz am Stuhl und Verwaltung im Vordergrund standen, umfasst das Berufsbild heute ein breites Spektrum an medizinischen, organisatorischen und digitalen Kompetenzen. ZFAs assistieren bei komplexen Behandlungen, arbeiten mit moderner Medizintechnik, organisieren selbständig Praxisabläufe und übernehmen nach entsprechender Weiterbildung zunehmend eigenverantwortliche Aufgaben, etwa in der Prophylaxe oder Patientenberatung.
Andrea Schmiedhofer, die das Referat Ausbildung seit über 25 Jahren leitet, fasst zusammen: "In den 70er und 80er Jahren war Vorsorge noch kein Thema. Da kamen die meisten Patienten und Patientinnen erst, wenn sie klassisch Zahnschmerzen hatten. Das ist heute ganz anders. Dank der Entwicklung umfassender Vorsorgekonzepte in den letzten Jahrzehnten hat die Aufklärung zur Mundgesundheit (Prävention) auch im Arbeitsfeld der ZFAs an Bedeutung gewonnen."
Die Ausbildungsordnung für ZFAs wurde von der Landeszahnärztekammer Hessen über die Jahrzehnte kontinuierlich angepasst. Aktuell wird sehr viel Wert auf Handlungs-, Fach- und Sozialkompetenz gelegt. Die ZFA soll während der Ausbildung lernen, Arbeitsschritte selbständig zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Die Ausbildung ist im "dualen System" organisiert, das heißt die Lernorte Berufsschule und Praxis/Klinik vermitteln die Lerninhalte nach dem Rahmenplan gleichberechtigt und parallel.
Ausbildungsvoraussetzungen und Kompetenzen
Für die Ausbildung sind vor allem soziale und persönliche Fähigkeiten entscheidend: Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und Interesse an medizinischen Themen. Formal ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, häufig verfügen Auszubildende jedoch über einen Haupt- oder Realschulabschluss. "Entscheidend für die Ausbildung ist nicht in erster Linie der Schulabschluss, sondern die Reife und das Engagement", betont die Ausbildungsleiterin.
Die Auszubildenden erhalten außerdem zusätzlich zur Berufsschule pro Lehrjahr wöchentlichen internen Unterricht durch die Referatsleitung zur Vertiefung praktischer Lerninhalte und zur Unterstützung bei anstehenden Prüfungen.
Vielfältige Weiterbildungs- und Karrierechancen und gute Berufsaussichten
Der Beruf bietet zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten. Nach der Ausbildung können sich ZFAs beispielsweise weiterqualifizieren zur:
- Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP)
- Zahnmedizinischen Fachassistentin (ZMF)
- Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV)
- Dental-Hygienikerin
- Praxismanagerin
- Fachwirtin im Gesundheitswesen
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung sind die Berufsaussichten für ZFAs sehr gut denn die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften im Gesundheitswesen ist anhaltend hoch.
Ab 2027 wird Zahnersatz für viele Menschen noch teurer. Durch die beschlossene Gesundheitsreform sinkt der Bonus für regelmäßige Zahnkontrollen, den die Kassen zahlen. Eine Zahnzusatzversicherung federt die Kosten teurer Zahnbehandlungen ab. Im aktuellen Test hat die Stiftung Warentest 278 Tarife verglichen. Das Ergebnis: Es gibt für fast jeden Bedarf und jedes Budget eine geeignete Police. Und: Im Vergleich zu früheren Tarifen gibt es jetzt oft deutlich mehr Leistung für weniger Geld.
Im Test waren 278 Tarife von Zahnzusatzversicherungen, die allen gesetzlich Versicherten in Deutschland offenstehen. Zur besseren Orientierung haben die Tester die Tarife nach drei Kundentypen sortiert: von „Rundum sorglos“ mit umfangreichen Leistungen bis „Kasse genügt“, das den Basisschutz darstellt. Die Kategorie „Gut und günstig“ steht für den Mittelweg zwischen den beiden ersten Modellen. Bewertet wurden die Leistungen für Zahnersatz: Regelversorgung, privatzahnärztliche Versorgung, Inlays und Implantate sowie jährliche Leistungsbegrenzungen.
Abschließen, solange Zähne intakt sind
Empfehlenswert ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung rund um das 40. Lebensjahr. Wer eine schlechte Zahnsubstanz hat, sollte jedoch bereits früher darüber nachdenken. Wichtig: Die Versicherung zahlt nur für Behandlungen, die nach Vertragsabschluss erstmals diagnostiziert wurden.
„Wer bereits vor dem Abschluss der Versicherung eine Behandlung begonnen hat, geht leer aus. Deshalb gilt: möglichst abschließen, solange die Zähne noch in Ordnung sind – und unbedingt vergleichen“, empfiehlt Susanne Meunier, Expertin der Stiftung Warentest. „Neuere Tarife bieten oft deutlich bessere Leistung als ältere Verträge, besonders bei Implantaten und Inlays.“ Ein Wechsel zu einem anderen Tarif sei auch möglich, sollte aber wohl überlegt sein: „Bei einem neuen Anbieter können die Wartezeiten wieder von vorne beginnen. Viele Anbieter haben aber Tarife mit verschiedenen Konditionen im Angebot. Ein solcher Wechsel gelingt leichter“, so Susanne Meunier.
Kaum noch lange Wartezeiten
Erfreulich für Sparfüchse: Wer sich für einen „Kasse genügt“-Tarif entscheidet, zahlt im Schnitt nur zwischen 9 und 15 Euro pro Monat. Diese Tarife erstatten den Eigenanteil, der bei der Regelversorgung anfällt. Umfassenden Schutz auch für teure Versorgungen wie mehrere Implantate bieten „Rundum-sorglos“-Tarife. Versicherte müssen meist nichts mehr zuzahlen, denn sie enthalten beispielsweise für Implantate hohe Summen von mehr als 4.000 Euro. Die besten Angebote für die 43-jährige Modellperson liegen im Schnitt zwischen 41 und 90 Euro im Monat.
Und noch eine positive Entwicklung: Lange Wartezeiten sind meist passé. Viele Versicherer tragen anfallende Kosten sofort oder reduzieren die Wartezeit auf drei Monate. Bei fast allen Tarifen gibt es nach Vertragsabschluss eine Leistungsstaffelung – die vereinbarte Summe wird oft erst nach vier Jahren in vollem Umfang gezahlt.
Übrigens: Für Menschen mit sehr geringen Einkünften übernimmt die Krankenkasse auf Antrag die gesamten Kosten der Regelversorgung. Privat Krankenversicherte können grundsätzlich keine Zahnzusatzversicherung abschließen – bei ihnen ist der Zahnschutz schon in der privaten Krankenversicherung geregelt.
Der ausführliche Test mit allen Testergebnissen, Beitragsangaben und einem individuellen Tarifrechner erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift Stiftung Warentest Finanzen und ist online abrufbar unter www.test.de/zahnzusatzversicherungen.
Unsere aktuellen Stellenangebote
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Praxis Dres. Wentzler und Kollegen, Pfaffenhofen an der Ilm
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Mehr erfahren: www.dr-wentzler.de
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Sie sollten jeden Implantologen ausdrücklich danach fragen, welche Produkte er bei Ihnen verwenden will. Wir arbeiten nur mit den aus unserer Sicht besten Herstellen zusammen, die durchweg erstklassige Qualität bieten. Bei uns werden die Implantate der Firmen Camlog, Straumann und Dentsply verwendet.
Als besonderen Service bieten wir den zuweisenden zahnärztlichen Kollegen an, dass sie in Absprache mit uns eines der Systeme auswählen können.
Zahnärztlicher Notdienst
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III. Rechte des Betroffenen
Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.- Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
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- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden
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- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle
verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22
Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die
involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen
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übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46
DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.
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Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen. - Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO
Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:- die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise
verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
- die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1
lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für
die Verarbeitung;
- die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein
und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene
Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
- die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
- die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach
dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche
unterliegt;
- die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der
Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
- die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise
verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und
zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen
Daten zu überprüfen,
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der
personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der
personenbezogenen Daten verlangt;
- der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger
benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen benötigt, oder
- die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO
eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen
gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
- die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und
zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen
Daten zu überprüfen,
- Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO
Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden. - Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO
Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern
- die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf
einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
- die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden.
Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das
Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen
Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17
DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die
Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung
öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
- die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf
einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
- Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO
Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig. - Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO
Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung
- für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich
ist,
- aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen,
zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und
Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
- mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
- für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich
ist,
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO
Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO. - Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO
Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist
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86316 Friedberg
Leitung: Dr. Christian Hilscher
Telefon: 0821/259 258-0
Fax: 0821/259 258-29
E-Mail: [email protected]
Berufsbezeichnung: Arzt und Zahnarzt, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und plastische Operationen verliehen in Deutschland
Zulassungsnummer: 014664
Zulassungsbehörden
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Elsenheimerstr. 39
80687 München
www.kvb.de
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns
Fallstr. 34
81369 München
https://www.kzvb.de/kzvb
Bildnachweis:
© michaeljung – stock.adobe.com
© Albert Niedermeyr, hausdesbildes, Mering 2020
© GANDALF HAMMERBACHER ⎪PHOTOGRAPHY · Mürnsee 36D · 83670 Bad Heilbrunn
Bayerische Landesärztekammer
Mühlbaurstr. 16
81677 München
http://www.blaek.de
Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung der bayerischen Landesärztekammer
Heilberufegesetz des Landes Bayern
Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
Bayerische Landeszahnärztekammer
Flößergasse 1
81369 München
https://www.blzk.de
Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte
Heilberufe-Kammergesetz
Gebührenordnung für die Bayerischen Zahnärzte
Weiterbildungsordnung für die Bayerischen Zahnärzte
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (Zahnheilkundegesetz)
Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten:
Katerina Stadelmeyer
Max-Högg-Str. 3
86316 Friedberg
Tel.: 0821/259 258-0
E-Mail: [email protected]
Dr. Christian Hilscher, c/o Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Implantologie & plastische Operationen Dres. Hilscher & Kollegen, Max-Högg-Str. 3, 86316 Friedberg
Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: [email protected]
DGA Medien GmbH
Egonstraße 6 · 45896 Gelsenkirchen
[email protected]
www.dga-medien.de
Homepages für Zahnärzte, Ärzte, Physiotherapeuten,
Ergotherapeuten und Logopäden
Erklärung zur Barrierefreiheit für die Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.mkg-friedberg.de/ abrufbare Website der Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Implantologie & plastische Operationen Dres. Hilscher & Kollegen
Barrierefreiheitsanforderungen an unsere Website
Als Unternehmen sind wir stets bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.
Die allgemeinen Barrierefreiheits-Anforderungen an Dienstleistungen ergeben sich aus § 12 BFSGV.
Die speziellen Anforderungen der Barrierefreiheit an die von uns angebotenen und nachfolgend aufgezählten Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr ergeben sich aus § 19 BFSGV.
Unser Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich unserer Praxis umfasst Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie plastische Operationen und Implantologie. Auf unserer Website können ärztliche Termine gebucht werden, dies unter folgendem Link:
https://web.online-tis.de/M24416Yb6M/neuer-termin
Zudem können auf der Website Informationsmaterialien eingesehen und heruntergeladen werden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheits-Anforderungen
Die konkreten technischen Maßnahmen, die auf der Website zur Erreichung der Barrierefreiheit ergriffen worden sind, sind unter Anwendung der Norm EN 301 549 erfolgt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer externen Bewertung und wurde zuletzt am 30.07.2025 vorgenommenen. Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549).
Unsere Website https://www.mkg-friedberg.de/ ist in Anbetracht der anwendbaren Barrierefreiheits-Anforderungen vollständig barrierefrei.
Barrierefreiheit der angebotenen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und etwaige Einschränkungen
Wir stellen auf unserer Website die oben genannten Dienstleistungen als Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 2 Nr. 26 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und § 19 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Verfügung.
Wir sind bemüht, unsere Website und unsere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr im Einklang mit den Bestimmungen des BFSG und der BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen.
Wir haben unsere Website entsprechend den anwendbaren Konformitätskriterien geprüft und im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung optimiert.
Uns sind Stand jetzt keine Einschränkungen der Barrierefreiheit unserer Website bekannt. Sollten Ihnen Bereiche auffallen, die Ihrer Meinung nach darüber hinaus nicht vollständig barrierefrei sind, freuen wir uns auf Ihre Nachricht. Wir sind bemüht, alle festgestellten Hürden für Menschen mit Einschränkungen zeitnah zu beseitigen.
Technologieabhängigkeit
Die Website ist auf folgende Technologien für eine barrierefreie Nutzung angewiesen:
Bei einem Ausfall der HTML, CSS und JavaScript Technologien wäre die gesamte Homepage nicht vollumfänglich nutzbar – dies umfasst folglich auch die Barrierefreiheit.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie uns ein Feedback über die Zugänglichkeit und Barrierefreiheit unserer Website https://www.mkg-friedberg.de/ geben möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch, per E-Mail oder über eine andere angegebene Methode an unsere Kontaktperson für Barrierefreiheit:
Name: Dr. Christian Hilscher
Strasse: Max-Högg-Str. 3
PLZ / Ort: 86316 Friedberg
Telefon: 0821/259 258-0
E-Mail: [email protected]
Wir tun unser Bestes, um innerhalb von 48 Stunden auf Ihr Feedback zu antworten.
Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: [email protected]


