Das Amt der Kärntner Landesregierung hat den Entwurf zur Aktualisierung der Anlage A der Europaschutzgebietsverordnung „Villacher Alpe (Dobratsch)“ zur Kenntnisnahme übermittelt.
Das Gebiet wurde bereits im Jahr 2014 (LGBl. Nr. 68/2014) als Europaschutzgebiet verordnet. Aufgrund neuer Erkenntnisse über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume ist eine Aktualisierung der Anlage A erforderlich. Die übrigen Bestimmungen der Europaschutzgebietsverordnung bleiben unverändert.
Allfällige Anregungen zur Aktualisierung der Anlage A können innerhalb von vier Wochen ab Zustellung beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination, Naturschutz, Flatschacher Straße 70, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, eingebracht werden.
Vor Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde zum Verordnungsentwurf ist gemäß § 27 Abs. 3 Kärntner Naturschutzgesetz der Umweltausschuss zu befassen.
Der Entwurf zur Aktualisierung der Anlage A der Europaschutzgebietsverordnung „Villacher Alpe (Dobratsch)“ ist angeschlossen.
Eine Einsichtnahme ist darüber hinaus in den nächsten 4 Wochen bei der Stadt Villach, Abteilung 1/A, Zimmer 331, während der Amtsstunden möglich.
Anlage-A.pdf
ESG-Villacher-Alpe-(Dobratsch)-Gegenueberstellung.pdf